Betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge für deine MitarbeiterInnen.
Folgende Durchführungswege stehen zur Verfügung:
Zukunftssicherung im Rahmen des §3 Abs 1 Z 15 EStG.
Bis zu 300 Euro jährlich können für genau definierte Gruppen von Mitarbeitern als Vorsorge (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsvorsorge ) steuer- und lohnnebenkostenfrei aufgewendet werden. Die Beiträge wirken als Betriebsaufwand gewinnmindernd.
Pensionszusage.
Ausgesuchte Mitarbeiter (z.B. leitende Angestellte, Geschäftsführer etc.) erhalten ein Firmenpensionsversprechen, abgesichert durch eine Rückdeckungsversicherung. Während der Aktivzeit fallen keine Lohnnebenkosten an, die Prämien wirken steuermindernd.
Betriebliche Kollektivversicherung.
Deine Mitarbeiter erhalten eine lebenslange, garantierte Zusatzpension mit Gruppenkonditionen. Dein Unternehmen erspart sich gleichzeitig Lohnnebenkosten und die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Abfertigung alt.
Eine Rückdeckungsversicherung schütz die Liquidität deines Unternehmens bei anfallenden Abfertigungsansprüchen. Die Prämien sind Betriebsausgaben.
Lass dich beraten
Profitiere du und deine angestellten Mitarbeiter von einer Firmenpension und wandle Firmenvermögen steuerbegünstigt in Privatvermögen um. Mehr Informationen bekommst du von deinem wefox Experten.
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