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Allgemeine Geschäftsbedingungen

wefox Austria GmbH 05/2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
der wefox Austria GmbH (im Folgenden "der Versicherungsmakler")

 
Präambel
(1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.


§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.
(2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
(4) Im Rahmen der wefox App und des Online Kundenportals können Versicherungskunden ihre Versicherungsverträge verwalten sowie Dienstleistungen vom Versicherungsmakler in Anspruch nehmen. Die Nutzung der wefox App und des Online Kundenportals richtet sich nach einem gesonderten Nutzungsvertrag (Nutzungsbedingungen)
(5) Wenn der Versicherungskunde die wefox App oder das Online Kundenportal zur Abwicklung des Maklervertrages nutzt, ist es möglich, dass er gleichzeitig auch Leistungen und Dienste von anderen Anbietern in Anspruch nimmt (wie z. B. Netzanbieter, Mobilfunkanbieter, etc.). Die Inanspruchnahme solcher Leistungen und Dienste unterliegt den gesonderten Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.



§ 2 Die Pflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.


§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
(8) Lebensversicherungen und sonstige Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Anlagezweck können nur vermittelt bzw. nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungskunde sich durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes identifiziert.
(9) Verstößt der Versicherungskunde gegen die Bestimmungen dieser AGB kann der Versicherungsmakler den Maklervertrag kündigen und die Sperrung des Zugangs zur wefox App beziehungsweise dem Online Kundenportal des Versicherungskunden beauftragen.


§ 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.


§ 5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.


§ 6 Haftung
Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:
Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.
Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

§ 7 Verschwiegenheit
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.


§ 8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
 

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

Stand: 05/2023


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareangebote der wefox Austria GmbH

1. WEFOX und KOOPERATIONSPARTNER

1.1. wefox Austria GmbH (in der Folge: WEFOX) bietet ihren Kooperationspartnern Zugang zu digitalen Vertriebsdienstleistungen. Dazu unterhält WEFOX Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zu diversen Produktgebern und Vertriebspartnern aus dem Versicherungsbereich.

1.2. Eigenständige Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler können dieser Vereinigung durch Abschluss eines Kooperationsvertrags mit WEFOX beitreten und werden damit für die Dauer des mit WEFOX geschlossenen Kooperationsvertrags zu Kooperationspartnern von WEFOX (in der Folge: KOOPERATIONSPARTNER).

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle Softwareangebote, die WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN zur Verfügung stellt.

2.2 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des KOOPERATIONSPARTNERS sind ungültig. Dies gilt auch,wenn WEFOX solchen abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu Softwareangeboten von WEFOX gelten also nur, soweit sie im Einzelfall, schriftlich und ausdrücklich vereinbart sind.

2.3 WEFOX ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Dieses Recht besteht insbesondere bei Änderungen zum Leistungsumfang des nachfolgend unter 3. aufgeführten Vertragsgegenstandes durch Implementierung neuer Funktionen, Schnittstellen, Updates,Leistungserweiterungen usw. Solche Änderungen wird WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN schriftlichbekannt geben. KOOPERATIONSPARTNER könneninnerhalb von sechs Wochen nach Absendung dieser schriftlichen Bekanntgabe per eingeschriebener Briefsendung ihren Widerspruch an WEFOX übersenden. Anderenfalls gelten die Änderungen als vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird WEFOX mit jeder Bekanntgabeeiner Änderung gesondert hinweisen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 WEFOX stellt den KOOPERATIONSPARTNER für die Dauer der Kooperation verschiedene Softwarepakete (in der Folge: SOFTWARE) zur Nutzung über eine elektronische Schnittstelle (in der Folge: PORTAL) zu den in diesen AGB näher beschriebenen Bedingungen zur Verfügung. Das PORTAL ist durch Zugriff über Internet auf die Domaines und allfälliger weiterer von WEFOX dafür ausdrücklich zur Verfügung gestellten Domains verfügbar und nutzbar.

3.2 WEFOX ist berechtigt, Umfang und Inhalt der SOFTWARE einseitig zu ändern. Derartige Änderungen sind insbesondere im Entwicklungsprozess der SOFTWARE bedingt und laufend zu erwarten. Die den KOOPERATIONSPARTNERN hinsichtlich der SOFTWARE gemäß diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte ändern sich ihrem Umfang nach automatisch entsprechend diesen Änderungen. Werden Umfang und Inhalt der SOFTWARE erweitert, erweitern sich auch die Nutzungsrechte der KOOPERATIONSPARTNER auf diese Erweiterungen. Werden Umfang und Inhalt der SOFTWARE verringert, verringern sich auch die Nutzungsrechte der KOOPERATIONSPARTNERentsprechend.

3.3 Durch die Nutzung der SOFTWARE und des PORTALS entsteht weder eine Vertragsbeziehung zwischen WEFOX und den Versicherungskunden des KOOPERATIONSPARTNERS noch zwischen dem KOOPERATIONSPARTNER und den Produktpartnern von WEFOX.

4. Nutzungsrechte

4.1 WEFOX räumt den KOOPERATIONSPARTNERN das widerrufliche, nicht ausschließliche und nichtübertragbare Nutzungsrecht an der SOFTWARE gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ein.

4.2 Das Nutzungsrecht der KOOPERATIONSPARTNER an der SOFTWARE ist auf die Ausführung der Programme durch Zugriff über das PORTAL beschränkt. Dieser Zugriff auf das PORTAL darf ausschließlich über Links und Deeplinks von Domains des KOOPERATIONSPARTNERS sowie durch den KOOPERATIONSPARTNER selbst, seine Dienstnehmeroder seine selbständigen Untervermittler im Namen und auf Rechnung des KOOPERATIONSPARTNERS erfolgen. Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht berechtigt, diesen Zugriff weiteren Dritten zu ermöglichen. Die Nutzung der SOFTWARE dient allein der Tätigkeit des KOOPERATIONSPARTNERS im Rahmen des mit WEFOX abgeschlossenen Kooperationsvertrags, also der Vermittlung von Produkten der Produktpartner von WEFOX an Versicherungskunden des KOOPERATIONSPARTNERS sowie allen damitverbundenen administrativen Abläufen.

4.3 Darüberhinausgehende Nutzungsrechte werden nichteingeräumt. Insbesondere ist der KOOPERATIONSPARTNER nicht berechtigt, von der SOFTWARE ganz oder teilweise, dauerhaft odervorübergehend Kopien herzustellen bzw. diese sonst wie zu vervielfältigen oder zu dekompilieren. Gleiches gilt für Änderungen, soweit diese nicht innerhalb einer Anwendung dem Nutzer bewusst ermöglicht werden.

4.4 Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht zur Sublizenzierung der SOFTWARE berechtigt.

4.5 Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht berechtigt,ähnliche Software oder Portale unter Nutzung der SOFTWARE als Vorlage zu entwickeln. Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote

5. Dauer des Nutzungsrechts

5.1 Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE besteht ausschließlich für die Dauer der Eigenschaft als KOOPERATIONSPARTNER, also für die Dauer des zwischen WEFOX und dem KOOPERATIONSPARTNER geschlossenen Kooperationsvertrags. Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE beginnt daher mit Rechtswirksamkeit des Kooperationsvertrags und endet mit dessen Endeunabhängig vom Rechtsgrund der Vertragsbeendigung,ohne dass es dazu einer gesonderten Verständigung des KOOPERATIONSPARTNERS vom Ende dieses Nutzungsrechts bedarf.

5.2 WEFOX ist berechtigt, dieses Nutzungsrecht auch während des Bestehens der Kooperation unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum letzten Tag eines Kalendermonats zu widerrufen. Ein Grund liegt hierfür insbesondere vor, wenn WEFOX die bereitgestellte SOFTWARE technisch nicht mehrunterstützen kann oder die Aufrechterhaltung des Zugriffs aus anderen Gründen nicht mehr gewährleistetwerden kann.

5.3 WEFOX ist außerdem berechtigt, dieses Nutzungsrechtaus wichtigem Grund jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KOOPERATIONSPARTNER gegen zentrale Bestimmungen der Kooperationsvertragoder dieser AGB verstößt oder trotz Mahnung gegensonstige Bestimmungen der Kooperationsvertrag oder dieser AGB wiederholt verstößt.

5.4 Bis zum Widerruf werden dem KOOPERATIONSPARTNER,die durch WEFOX verarbeitenden Daten in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt, alternativ kann der Partner auch die Löschung dieser Datenverlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Nutzungsentgelt

6.1 Für die Einräumung dieser Nutzungsrechte an der SOFTWARE fällt neben dem im Kooperationsvertragvereinbarten IT-Nutzungsbeitrag kein gesondertes Entgelt an, soweit ein solches nicht ausdrücklichvereinbart ist. Sie ist mit dem Entgelt aus dem Kooperationsvertrag mit abgegolten.

6.2 WEFOX ist jedoch berechtigt, im Fall von Funktionserweiterungen bzw. sonstigen Erweiterungen von Umfang und Inhalt der SOFTWARE den IT-Nutzungsbeitrag zu ändern, gesonderte Nutzungsentgelte zu verrechnen und solche Nutzungsentgelte zu ändern.

6.3 WEFOX ist zur jederzeitigen Anpassung des IT-Nutzungsbeitrags und allfälliger Entgelte an aktuelle Marktgegebenheiten berechtigt (z.B. Anpassung wegen außerordentlicher IT-Infrastruktur-Investitionen,geänderter gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen).

6.4 Entgeltänderungen teilt WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN schriftlich einen Monat vor Wirksamwerden mit.

6.5 Allfällige Nutzungsentgelte verstehen sich als Bruttopreise inkl. Ust. und sind monatlich im Vorhinein zur Zahlung fällig. WEFOX ist bei Zahlungsverzug oder nach gesonderter Vereinbarung berechtigt, sämtliche aus der Nutzung der SOFTWARE durch den KOOPERATIONSPARTNER zustehenden Entgelte von Auszahlungen an den KOOPERATIONSPARTNER aufgrund des Kooperationsvertrags (z.B. Ansprüche aus Provisionen und Bonifikationen) in der entsprechenden Höhe einzubehalten.

6.6 Sämtliche allfälligen aus der Nutzung der SOFTWAREzustehenden Nutzungsentgelte und Nebenentgelteunterliegen einer Wertsicherung. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austriaverlautbarte Verbraucherpreisindex oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für Jänner 2020 verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt verändert sich in der Höhe der Indexerhöhung, wobei Schwankungen bis einschließlich drei Prozent gegenüber der jeweiligen Ausgangsbasis außer Betracht bleiben. Neue Ausgangsbasis der nächsten Wertanpassung ist die für den Monat der letzten Wertanpassung verlautbarte Indexzahl. Rechenschritte zur Wertanpassung werden auf eine Kommastelle gerundet.

7. Gewährleistung

7.1 WEFOX leistet Gewähr, dass die SOFTWARE jenen Funktionsbeschreibungen entspricht, die dem KOOPERATIONSPARTNER ausdrücklich zugesichert werden. Die Vertragsparteien anerkennen jedoch, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Software frei von Fehlern und Funktionsstörungen zu entwickeln und zu betreiben bzw. sämtliche Fehler und Funktionsstörungen zu beheben. WEFOX übernimmt deshalb weder Haftung noch leistet sie Gewähr, dass die SOFTWARE den Anforderungen des KOOPERATIONSPARTNERS genügt, mit anderen Programmen des KOOPERATIONSPARTNERS fehlerfrei zusammenarbeitet oder alle Softwarefehler behoben werden können.

7.2 Hinsichtlich Schutzvorrichtungen der SOFTWARE gehen WEFOX und die von ihr beauftragten Dritten nach den anerkannten Regeln der Technik vor, gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit und haften auch nicht dafür. Ebenfalls haftet WEFOX nicht für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim KOOPERATIONSPARTNER installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden.

7.3 WEFOX erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Ungeachtet dessen kann WEFOX keine Gewähr dafür übernehmen, dass die SOFTWARE und ihre Anwendungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhaltenbleiben. Eine Haftung von WEFOX aus solchen Unterbrechungen und Nichtherstellung von Verbindungen ist im gesetzlich höchstzulässigen Maßausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet WEFOX nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch WEFOX vermeidbargewesen wäre.

7.4 WEFOX leistet Gewähr, dass die SOFTWARE frei von Rechtsmängeln ist und sie zur Gewährung der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte auf den KOOPERATIONSPARTNER berechtigt ist.

8. Haftung

8.1 Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes in der zum Schadenszeitpunkt geltenden Fassung beschränkt sich die Haftung von WEFOX auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von WEFOX für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden,Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den KOOPERATIONSPARTNER sind, soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung von WEFOX gegenüber dem KOOPERATIONSPARTNER für Schäden, die dem KOOPERATIONSPARTNER und/oder Dritten aus der Nutzung (z.B. durch Betrieb, Einsatz, Verwendung) der SOFTWARE entstehen, wird hiermit, soweit gesetzlichzulässig, ausgeschlossen.

8.3 WEFOX haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

8.4 Die Haftung durch Mitarbeiter von WEFOX verursachte Schäden ist auf die Höhe des Entgelts begrenzt, das der KOOPERATIONSPARTNER, in den der Schadensverursachung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten für die Nutzung der SOFTWARE, an WEFOX bezahlt hat.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen der Punkte 8.1 bis 8.4 gelten nicht bei WEFOX zurechenbaren Personenschäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers und der Gesundheit, bei Schäden an Sachen, die WEFOX zur Bearbeitung übergeben wurden und bei atypischen Schäden (also Schäden, deren Schadensrisikenunvorhersehbar und unkalkulierbar sind).

8.6 Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche gegen WEFOX setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge mit genauer Bezeichnung des Mangels bzw. der Schadensursache voraus.

8.7 Die KOOPERATIONSPARTNER sind für die richtige Anwendung der SOFTWARE, insbesondere auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit, der aus der Anwendung durch sie generierten oder hochgeladenen Inhalte selbstverantwortlich. WEFOX haftet nicht für Schäden, die sich aus der falschen Anwendung der SOFTWARE oder der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit, der durch die KOOPERATIONSPARTNER generierten oderhochgeladenen Inhalte ergeben. Der KOOPERATIONSPARTNER stellt WEFOX diesbezüglichausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter und hält WEFOX schad- und klaglos.

8.8 WEFOX haftet nicht für Schäden, die sich aus – wenn auch durch WEFOX ermöglichten – Modifikationen der SOFTWARE und/oder ihren Anwendungen durch den KOOPERATIONSPARTNER ergeben (z.B. durch die Individualisierung der Benutzeroberflächen durch Einfügung von Logos, Firmendaten, Deckungskonzepten oder Tariflösungen). Der KOOPERATIONSPARTNER stellt WEFOX diesbezüglich ausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter und hält WEFOX schad- und klaglos.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Die SOFTWARE ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Softwarekomponenten sind geistiges Eigentum von WEFOX oder von dieser mit der Erstellung der Softwarebeauftragten Dritten (in der Folge gemeinsam: IP-EIGENTÜMER). Den IP-EIGENTÜMERN stehen sämtliche Rechte an der SOFTWARE zu, auch hinsichtlich deren Bearbeitung und Wartung. Ebenso sind alle Unterlagen,Ausarbeitungen, Testprogramme usw. geistiges Eigentum der IP-EIGENTÜMER und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WEFOX nichtvervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

9.2 Sämtliche Rechte an der SOFTWARE verbleiben bei den IP-EIGENTÜMERN, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich dem KOOPERATIONSPARTNER eingeräumt wurden.

9.3 Der KOOPERATIONSPARTNER ist insbesondere nichtberechtigt, von ihm verschiedenen gewerblichen Versicherungsvermittlern, die über eine Befugnis i.S.d. §137 GewO verfügen, Zugriff auf die SOFTWARE und/oder ihre Anwendungen zu ermöglichen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die Vertragsparteien sind zur gegenseitigen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es gelten die Bestimmungen des Kooperationsvertrags.

10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie gesetzlicher allfälliger Geheimhaltungspflichten.

10.3 WEFOX ist von diesen Geheimhaltungspflichtengegenüber ihren Erfüllungsgehilfen entbunden, derer sie sich zur Erfüllung der Pflichten aus dem Kooperationsvertrag bzw. aus der Zurverfügungstellung der SOFTWARE bedient.

10.4 WEFOX verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote dies bezüglichen datenschutzrechtlichen Informationen können sie auf www.wefox.at jederzeit abrufen.

10.5 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KOOPERATIONSPARTNERS, sämtliche datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen, dass WEFOX die vom KOOPERATIONSPARTNER über die Anwendung bzw. Nutzung der SOFTWARE eingespeisten Daten verarbeiten darf. Der KOOPERATIONSPARTNER hält WEFOX hinsichtlich sämtlicher Schäden und Ansprüche schad- und klaglos, die gegenüber WEFOX aus der Verletzung dieser Verpflichtung geltend gemachtwerden. Diese Verpflichtung besteht auch hinsichtlich allfälliger Strafen, die gegen WEFOX aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung verhängt werden.

11. Vertragsstrafe

11.1 Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Punkte 4 und9 durch den KOOPERATIONSPARTNER ist dieser zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen, dem richterlichen Ermessen entzogenen Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,- pro Verstoß verpflichtet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden ist von dieser Vertragsstrafe unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein oderwerden, bleiben die übrigen Teile weiterhin in Geltung. Die ungültigen oder unwirksamen Teile sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt des von den Parteien beabsichtigten Regelungsinhaltes am ehesten Entsprechen. Das gleiche gilt für Regelungslücken.

12.2 Erklärungen von WEFOX an den KOOPERATIONSPARTNERgelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die WEFOX bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mailadresse des KOOPERATIONSPARTNERs versandt werden.

12.3 Für die nach diesen AGB abzugebende Erklärungen gilt –soweit ausdrücklich nichts anderes bestimmt ist die Textform.

12.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von WEFOX.

12.5 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von materiellen Weiterverweisungsnormen (z.B. IPR) und der UN-Kaufrechtskonvention.

12.6 Für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen WEFOX und dem KOOPERATIONSPARTNER ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für den Bezirk 3300 Amstetten sachlichzuständigen Gerichtes, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

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