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Allgemeine Geschäftsbedingungen

wefox Austria GmbH 05/2023


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareangebote der wefox Austria GmbH

1. WEFOX und KOOPERATIONSPARTNER

1.1. wefox Austria GmbH (in der Folge: WEFOX) bietet ihren Kooperationspartnern Zugang zu digitalen Vertriebsdienstleistungen. Dazu unterhält WEFOX Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zu diversen Produktgebern und Vertriebspartnern aus dem Versicherungsbereich.

1.2. Eigenständige Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler können dieser Vereinigung durch Abschluss eines Kooperationsvertrags mit WEFOX beitreten und werden damit für die Dauer des mit WEFOX geschlossenen Kooperationsvertrags zu Kooperationspartnern von WEFOX (in der Folge: KOOPERATIONSPARTNER).

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle Softwareangebote, die WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN zur Verfügung stellt.

2.2 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des KOOPERATIONSPARTNERS sind ungültig. Dies gilt auch,wenn WEFOX solchen abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu Softwareangeboten von WEFOX gelten also nur, soweit sie im Einzelfall, schriftlich und ausdrücklich vereinbart sind.

2.3 WEFOX ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Dieses Recht besteht insbesondere bei Änderungen zum Leistungsumfang des nachfolgend unter 3. aufgeführten Vertragsgegenstandes durch Implementierung neuer Funktionen, Schnittstellen, Updates,Leistungserweiterungen usw. Solche Änderungen wird WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN schriftlichbekannt geben. KOOPERATIONSPARTNER könneninnerhalb von sechs Wochen nach Absendung dieser schriftlichen Bekanntgabe per eingeschriebener Briefsendung ihren Widerspruch an WEFOX übersenden. Anderenfalls gelten die Änderungen als vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird WEFOX mit jeder Bekanntgabeeiner Änderung gesondert hinweisen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 WEFOX stellt den KOOPERATIONSPARTNER für die Dauer der Kooperation verschiedene Softwarepakete (in der Folge: SOFTWARE) zur Nutzung über eine elektronische Schnittstelle (in der Folge: PORTAL) zu den in diesen AGB näher beschriebenen Bedingungen zur Verfügung. Das PORTAL ist durch Zugriff über Internet auf die Domaines und allfälliger weiterer von WEFOX dafür ausdrücklich zur Verfügung gestellten Domains verfügbar und nutzbar.

3.2 WEFOX ist berechtigt, Umfang und Inhalt der SOFTWARE einseitig zu ändern. Derartige Änderungen sind insbesondere im Entwicklungsprozess der SOFTWARE bedingt und laufend zu erwarten. Die den KOOPERATIONSPARTNERN hinsichtlich der SOFTWARE gemäß diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte ändern sich ihrem Umfang nach automatisch entsprechend diesen Änderungen. Werden Umfang und Inhalt der SOFTWARE erweitert, erweitern sich auch die Nutzungsrechte der KOOPERATIONSPARTNER auf diese Erweiterungen. Werden Umfang und Inhalt der SOFTWARE verringert, verringern sich auch die Nutzungsrechte der KOOPERATIONSPARTNERentsprechend.

3.3 Durch die Nutzung der SOFTWARE und des PORTALS entsteht weder eine Vertragsbeziehung zwischen WEFOX und den Versicherungskunden des KOOPERATIONSPARTNERS noch zwischen dem KOOPERATIONSPARTNER und den Produktpartnern von WEFOX.

4. Nutzungsrechte

4.1 WEFOX räumt den KOOPERATIONSPARTNERN das widerrufliche, nicht ausschließliche und nichtübertragbare Nutzungsrecht an der SOFTWARE gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ein.

4.2 Das Nutzungsrecht der KOOPERATIONSPARTNER an der SOFTWARE ist auf die Ausführung der Programme durch Zugriff über das PORTAL beschränkt. Dieser Zugriff auf das PORTAL darf ausschließlich über Links und Deeplinks von Domains des KOOPERATIONSPARTNERS sowie durch den KOOPERATIONSPARTNER selbst, seine Dienstnehmeroder seine selbständigen Untervermittler im Namen und auf Rechnung des KOOPERATIONSPARTNERS erfolgen. Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht berechtigt, diesen Zugriff weiteren Dritten zu ermöglichen. Die Nutzung der SOFTWARE dient allein der Tätigkeit des KOOPERATIONSPARTNERS im Rahmen des mit WEFOX abgeschlossenen Kooperationsvertrags, also der Vermittlung von Produkten der Produktpartner von WEFOX an Versicherungskunden des KOOPERATIONSPARTNERS sowie allen damitverbundenen administrativen Abläufen.

4.3 Darüberhinausgehende Nutzungsrechte werden nichteingeräumt. Insbesondere ist der KOOPERATIONSPARTNER nicht berechtigt, von der SOFTWARE ganz oder teilweise, dauerhaft odervorübergehend Kopien herzustellen bzw. diese sonst wie zu vervielfältigen oder zu dekompilieren. Gleiches gilt für Änderungen, soweit diese nicht innerhalb einer Anwendung dem Nutzer bewusst ermöglicht werden.

4.4 Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht zur Sublizenzierung der SOFTWARE berechtigt.

4.5 Der KOOPERATIONSPARTNER ist nicht berechtigt,ähnliche Software oder Portale unter Nutzung der SOFTWARE als Vorlage zu entwickeln. Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote

5. Dauer des Nutzungsrechts

5.1 Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE besteht ausschließlich für die Dauer der Eigenschaft als KOOPERATIONSPARTNER, also für die Dauer des zwischen WEFOX und dem KOOPERATIONSPARTNER geschlossenen Kooperationsvertrags. Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE beginnt daher mit Rechtswirksamkeit des Kooperationsvertrags und endet mit dessen Endeunabhängig vom Rechtsgrund der Vertragsbeendigung,ohne dass es dazu einer gesonderten Verständigung des KOOPERATIONSPARTNERS vom Ende dieses Nutzungsrechts bedarf.

5.2 WEFOX ist berechtigt, dieses Nutzungsrecht auch während des Bestehens der Kooperation unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum letzten Tag eines Kalendermonats zu widerrufen. Ein Grund liegt hierfür insbesondere vor, wenn WEFOX die bereitgestellte SOFTWARE technisch nicht mehrunterstützen kann oder die Aufrechterhaltung des Zugriffs aus anderen Gründen nicht mehr gewährleistetwerden kann.

5.3 WEFOX ist außerdem berechtigt, dieses Nutzungsrechtaus wichtigem Grund jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KOOPERATIONSPARTNER gegen zentrale Bestimmungen der Kooperationsvertragoder dieser AGB verstößt oder trotz Mahnung gegensonstige Bestimmungen der Kooperationsvertrag oder dieser AGB wiederholt verstößt.

5.4 Bis zum Widerruf werden dem KOOPERATIONSPARTNER,die durch WEFOX verarbeitenden Daten in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt, alternativ kann der Partner auch die Löschung dieser Datenverlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Nutzungsentgelt

6.1 Für die Einräumung dieser Nutzungsrechte an der SOFTWARE fällt neben dem im Kooperationsvertragvereinbarten IT-Nutzungsbeitrag kein gesondertes Entgelt an, soweit ein solches nicht ausdrücklichvereinbart ist. Sie ist mit dem Entgelt aus dem Kooperationsvertrag mit abgegolten.

6.2 WEFOX ist jedoch berechtigt, im Fall von Funktionserweiterungen bzw. sonstigen Erweiterungen von Umfang und Inhalt der SOFTWARE den IT-Nutzungsbeitrag zu ändern, gesonderte Nutzungsentgelte zu verrechnen und solche Nutzungsentgelte zu ändern.

6.3 WEFOX ist zur jederzeitigen Anpassung des IT-Nutzungsbeitrags und allfälliger Entgelte an aktuelle Marktgegebenheiten berechtigt (z.B. Anpassung wegen außerordentlicher IT-Infrastruktur-Investitionen,geänderter gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen).

6.4 Entgeltänderungen teilt WEFOX den KOOPERATIONSPARTNERN schriftlich einen Monat vor Wirksamwerden mit.

6.5 Allfällige Nutzungsentgelte verstehen sich als Bruttopreise inkl. Ust. und sind monatlich im Vorhinein zur Zahlung fällig. WEFOX ist bei Zahlungsverzug oder nach gesonderter Vereinbarung berechtigt, sämtliche aus der Nutzung der SOFTWARE durch den KOOPERATIONSPARTNER zustehenden Entgelte von Auszahlungen an den KOOPERATIONSPARTNER aufgrund des Kooperationsvertrags (z.B. Ansprüche aus Provisionen und Bonifikationen) in der entsprechenden Höhe einzubehalten.

6.6 Sämtliche allfälligen aus der Nutzung der SOFTWAREzustehenden Nutzungsentgelte und Nebenentgelteunterliegen einer Wertsicherung. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austriaverlautbarte Verbraucherpreisindex oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für Jänner 2020 verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt verändert sich in der Höhe der Indexerhöhung, wobei Schwankungen bis einschließlich drei Prozent gegenüber der jeweiligen Ausgangsbasis außer Betracht bleiben. Neue Ausgangsbasis der nächsten Wertanpassung ist die für den Monat der letzten Wertanpassung verlautbarte Indexzahl. Rechenschritte zur Wertanpassung werden auf eine Kommastelle gerundet.

7. Gewährleistung

7.1 WEFOX leistet Gewähr, dass die SOFTWARE jenen Funktionsbeschreibungen entspricht, die dem KOOPERATIONSPARTNER ausdrücklich zugesichert werden. Die Vertragsparteien anerkennen jedoch, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Software frei von Fehlern und Funktionsstörungen zu entwickeln und zu betreiben bzw. sämtliche Fehler und Funktionsstörungen zu beheben. WEFOX übernimmt deshalb weder Haftung noch leistet sie Gewähr, dass die SOFTWARE den Anforderungen des KOOPERATIONSPARTNERS genügt, mit anderen Programmen des KOOPERATIONSPARTNERS fehlerfrei zusammenarbeitet oder alle Softwarefehler behoben werden können.

7.2 Hinsichtlich Schutzvorrichtungen der SOFTWARE gehen WEFOX und die von ihr beauftragten Dritten nach den anerkannten Regeln der Technik vor, gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit und haften auch nicht dafür. Ebenfalls haftet WEFOX nicht für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim KOOPERATIONSPARTNER installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden.

7.3 WEFOX erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Ungeachtet dessen kann WEFOX keine Gewähr dafür übernehmen, dass die SOFTWARE und ihre Anwendungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhaltenbleiben. Eine Haftung von WEFOX aus solchen Unterbrechungen und Nichtherstellung von Verbindungen ist im gesetzlich höchstzulässigen Maßausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet WEFOX nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch WEFOX vermeidbargewesen wäre.

7.4 WEFOX leistet Gewähr, dass die SOFTWARE frei von Rechtsmängeln ist und sie zur Gewährung der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte auf den KOOPERATIONSPARTNER berechtigt ist.

8. Haftung

8.1 Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes in der zum Schadenszeitpunkt geltenden Fassung beschränkt sich die Haftung von WEFOX auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von WEFOX für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden,Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den KOOPERATIONSPARTNER sind, soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung von WEFOX gegenüber dem KOOPERATIONSPARTNER für Schäden, die dem KOOPERATIONSPARTNER und/oder Dritten aus der Nutzung (z.B. durch Betrieb, Einsatz, Verwendung) der SOFTWARE entstehen, wird hiermit, soweit gesetzlichzulässig, ausgeschlossen.

8.3 WEFOX haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

8.4 Die Haftung durch Mitarbeiter von WEFOX verursachte Schäden ist auf die Höhe des Entgelts begrenzt, das der KOOPERATIONSPARTNER, in den der Schadensverursachung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten für die Nutzung der SOFTWARE, an WEFOX bezahlt hat.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen der Punkte 8.1 bis 8.4 gelten nicht bei WEFOX zurechenbaren Personenschäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers und der Gesundheit, bei Schäden an Sachen, die WEFOX zur Bearbeitung übergeben wurden und bei atypischen Schäden (also Schäden, deren Schadensrisikenunvorhersehbar und unkalkulierbar sind).

8.6 Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche gegen WEFOX setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge mit genauer Bezeichnung des Mangels bzw. der Schadensursache voraus.

8.7 Die KOOPERATIONSPARTNER sind für die richtige Anwendung der SOFTWARE, insbesondere auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit, der aus der Anwendung durch sie generierten oder hochgeladenen Inhalte selbstverantwortlich. WEFOX haftet nicht für Schäden, die sich aus der falschen Anwendung der SOFTWARE oder der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit, der durch die KOOPERATIONSPARTNER generierten oderhochgeladenen Inhalte ergeben. Der KOOPERATIONSPARTNER stellt WEFOX diesbezüglichausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter und hält WEFOX schad- und klaglos.

8.8 WEFOX haftet nicht für Schäden, die sich aus – wenn auch durch WEFOX ermöglichten – Modifikationen der SOFTWARE und/oder ihren Anwendungen durch den KOOPERATIONSPARTNER ergeben (z.B. durch die Individualisierung der Benutzeroberflächen durch Einfügung von Logos, Firmendaten, Deckungskonzepten oder Tariflösungen). Der KOOPERATIONSPARTNER stellt WEFOX diesbezüglich ausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter und hält WEFOX schad- und klaglos.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Die SOFTWARE ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Softwarekomponenten sind geistiges Eigentum von WEFOX oder von dieser mit der Erstellung der Softwarebeauftragten Dritten (in der Folge gemeinsam: IP-EIGENTÜMER). Den IP-EIGENTÜMERN stehen sämtliche Rechte an der SOFTWARE zu, auch hinsichtlich deren Bearbeitung und Wartung. Ebenso sind alle Unterlagen,Ausarbeitungen, Testprogramme usw. geistiges Eigentum der IP-EIGENTÜMER und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WEFOX nichtvervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

9.2 Sämtliche Rechte an der SOFTWARE verbleiben bei den IP-EIGENTÜMERN, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich dem KOOPERATIONSPARTNER eingeräumt wurden.

9.3 Der KOOPERATIONSPARTNER ist insbesondere nichtberechtigt, von ihm verschiedenen gewerblichen Versicherungsvermittlern, die über eine Befugnis i.S.d. §137 GewO verfügen, Zugriff auf die SOFTWARE und/oder ihre Anwendungen zu ermöglichen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die Vertragsparteien sind zur gegenseitigen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es gelten die Bestimmungen des Kooperationsvertrags.

10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie gesetzlicher allfälliger Geheimhaltungspflichten.

10.3 WEFOX ist von diesen Geheimhaltungspflichtengegenüber ihren Erfüllungsgehilfen entbunden, derer sie sich zur Erfüllung der Pflichten aus dem Kooperationsvertrag bzw. aus der Zurverfügungstellung der SOFTWARE bedient.

10.4 WEFOX verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Version: 2021-05-01 ANLAGE 2: AGB für Softwareangebote dies bezüglichen datenschutzrechtlichen Informationen können sie auf www.wefox.at jederzeit abrufen.

10.5 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KOOPERATIONSPARTNERS, sämtliche datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen, dass WEFOX die vom KOOPERATIONSPARTNER über die Anwendung bzw. Nutzung der SOFTWARE eingespeisten Daten verarbeiten darf. Der KOOPERATIONSPARTNER hält WEFOX hinsichtlich sämtlicher Schäden und Ansprüche schad- und klaglos, die gegenüber WEFOX aus der Verletzung dieser Verpflichtung geltend gemachtwerden. Diese Verpflichtung besteht auch hinsichtlich allfälliger Strafen, die gegen WEFOX aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung verhängt werden.

11. Vertragsstrafe

11.1 Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Punkte 4 und9 durch den KOOPERATIONSPARTNER ist dieser zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen, dem richterlichen Ermessen entzogenen Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,- pro Verstoß verpflichtet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden ist von dieser Vertragsstrafe unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein oderwerden, bleiben die übrigen Teile weiterhin in Geltung. Die ungültigen oder unwirksamen Teile sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt des von den Parteien beabsichtigten Regelungsinhaltes am ehesten Entsprechen. Das gleiche gilt für Regelungslücken.

12.2 Erklärungen von WEFOX an den KOOPERATIONSPARTNERgelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die WEFOX bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mailadresse des KOOPERATIONSPARTNERs versandt werden.

12.3 Für die nach diesen AGB abzugebende Erklärungen gilt –soweit ausdrücklich nichts anderes bestimmt ist die Textform.

12.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von WEFOX.

12.5 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von materiellen Weiterverweisungsnormen (z.B. IPR) und der UN-Kaufrechtskonvention.

12.6 Für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen WEFOX und dem KOOPERATIONSPARTNER ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für den Bezirk 3300 Amstetten sachlichzuständigen Gerichtes, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

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