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Du liebst BBQ & Grill?

Dann erfährst du hier, wie du rechtlich richtig grillst.



Der Sommer bringt nicht nur Sonne, Strand und Meer. Nein, es ist auch die Hochsaison für alle Grillmeister. Im Garten, auf dem Balkon oder auf den öffentlichen Grillplätzen – die Österreicher und Österreicherinnen lieben es, zu grillen. 

Aber: Hast du dich schon jemals gefragt, ob du das überhaupt darfst? Oder ob es dabei etwas zu bedenken gibt? 

Eigentlich steht dem sommerlichen Grillgenuss ja nichts im Wege. Es gibt aber dennoch ein paar Regeln, die du einhalten solltest. Bei Missachtung riskierst du nämlich hohe Strafen. Um das zu vermeiden, nimm dir ein paar Minuten Zeit, um unseren Blogartikel fertig zu lesen. Wir von wefox informieren dich, worauf du beim Grillen achten solltest, damit du deine Kohle nur fürs Grillen und nicht zum Strafe zahlen brauchst.

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Ist Grillen immer erlaubt?


So lange du deine Nachbarn nicht täglich mit deinem Griller einnebelst, haben sie es zu akzeptieren, dass du ab und an grillst. Wird das ortsübliche Maß überschritten, steht es jedem Nachbarn zu, einen Unterlassungsanspruch gemäß § 364 Abs 2 ABGB einzubringen. Unter „ortsüblich“ versteht man in der Regel einmal wöchentliches, fachmännisches Grillen mit einer entsprechenden Grillvorrichtung.

Denk dran:

Auch Ruhezeiten sind zu beachten! Das bedeutet, dass du deine Nachbarn bestenfalls darüber informierst, wenn dein Grillevent vielleicht auch mal länger dauern könnte. Die nächtlichen Ruhezeiten sind gemeindeabhängig, in der Regel gelten sie zwischen 22 und 6 Uhr.

Ist Grillen in Wohnanlagen erlaubt?


Grundsätzlich erlaubt das Gesetz, dass man auf der Terrasse, dem Balkon, im Garten oder im Innenhof grillen darf, wenn man geeignete Grillvorrichtungen benutzt, die Ruhezeiten einhält und entstehender Rauch, Lärm und Geruch das gewöhnliche Maß nicht überschreiten. Das gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigentum. Prüfe aber bitte vor dem Grillen, ob die Fläche, z. B. ein Garten, mit einem Sondernutzungsrecht belegt ist. In diesem Fall darf nämlich nur diejenige Person dort grillen, die über dieses Recht verfügt.

Wichtig:

Hausordnungen können unterschiedlich sein. Wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag Grillen ausdrücklich verbietet, dann ist dem Folge zu leisten. Das Gesetz bildet nur eine Grundlage. In Hausordnungen und Mietverträgen werden die individuellen Regeln festgelegt.

Checke deshalb immer die Hausordnung bzw. den Mietvertrag, wenn du in einem gemieteten Objekt lebst. Hier sollte es nämlich festgelegt sein, ob, wo, wann und womit man auf dem Balkon bzw. Garten grillen darf. Möglicherweise hat dein Vermieter bestimmte Bereich der Hausanlage zur grillfreien Zone erklärt, verbietet Grillen auf dem Balkon oder es gilt sogar ein allgemeines Grillverbot. Damit wäre die Nutzung jedes Grilltyps untersagt. Genauso kann dein Vermieter auch einfach nur die Nutzung von Holzkohlegrills verbieten. Du bist dir unsicher, dann macht es auch Sinn, das Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen, um Unklarheiten und mögliche Differenzen zu vermeiden.

Denk daran:

Verstöße gegen die Hausordnung können im schlimmsten Fall dazu führen, dass du die Kündigung bekommst und deine vier Wände verlassen musst.

Du hast alle Regeln beim Grillen beachtet und eingehalten und es kommt dennoch zum Nachbarschaftsstreit? Dann ist eine Rechtsschutzversicherung dienlich. Ebenso hilfreich ist sie, wenn du dich vorab informieren möchtest, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu können. Hier kannst du dich von einem Rechtsanwalt rasch und unkompliziert über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten beraten lassen.

Darf man im Garten grillen?


Wie bereits erwähnt wurde, ist es grundsätzlich erlaubt, im Garten zu grillen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden, egal ob man Eigentümer oder Mieter ist.

Darf ich in der freien Natur grillen?


Jein. In vielen Bereichen in der freien Natur ist das Grillen meist durch Landesgesetze verboten. In Naturschutzgebieten gibt es grundsätzlich ein Grillverbot (§ 170  StGB). Im Sommer, wenn es sehr trocken ist, werden diese Bereiche dann auch meist noch ausgeweitet. Verstößt du gegen diese Verbote, musst du mit sehr hohen Strafen oder sogar mit Freiheitsentzug rechnen. 

Am Beispiel von Wien gibt es öffentliche Grillzonen und Grillplätze, die du normalerweise von Anfang April bis Anfang Oktober nutzen kannst. Auf der Donauinsel und im Draschepark sind diese sogar ganzjährig geöffnet.

Achtung:

Bei anhaltender Hitze und Trockenheit gilt in vielen Teilen Österreichs ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen, im Wald und in waldnahen Gebieten sowie auf privaten Flächen, wenn sich diese im Gefährdungsbereich befinden.

Wichtige Punkte nochmal zusammengefasst:


  • Achte auf geeignete Grillvorrichtungen: Die Sicherheit aller Beteiligten steht an erster Stelle! Geeignete Grillvorrichtungen und die passenden Brennmaterialien sind ein Muss. Achtung: Offene Bodenfeuerstellen sind gesetzlich untersagt und gefährlich.

  • Erlaubte Brennmaterialien: Wähle das passende Brennmaterial nach der Größe deines Gartens und nach Nähe zu den Nachbarn. Das Verbrennen von biogenen Abfällen ist gesetzlich verboten. Außerdem solltest du vermeiden, Benzin und Spiritus als Anzünder zu verwenden.

  • Rauch, Geruch und Lärm: Im ortsüblichen Maß müssen Nachbarn das gelegentliche Grillvergnügen dulden. Einmal pro Woche kannst du deinen Griller auf jeden Fall anwerfen.

  • Ruhezeiten: Wer kennt das nicht? Bei netten Zusammenkünften kann man schon mal die Zeit übersehen. Gesetzliche Ruhezeiten müssen jedoch eingehalten werden. Wenn du also weißt, dass deine Party länger dauert, dann informiere die Nachbarn doch vorab darüber, um Anzeigen bzw. Streitigkeiten zu vermeiden. 

  • Lagerung von Gasflaschen: Du denkst darüber nach, dir einen Gasgriller anzuschaffen? Dann musst du dir auch darüber Gedanken machen, wo du die Gasflaschen lagerst. Auch hier gibt es Regeln. In Wien dürfen Gasflaschen laut feuerpolizeilichen Gesetz nämlich auf keinen Fall in Hauseingängen, Stiegenhäusern oder am Dachboden gelagert werden. Außerdem musst du auch auf die Warnhinweise des Herstellers achten. Unter keinen Umständen darfst du die Gasflaschen in deinen Wohnräumen lagern. Wenn du also keine passende Lagermöglichkeit hast, entscheide dich besser für einen Elektrogrill.

  • Grillen in der freien Natur: Das Grillen in der freien Natur ist meistens verboten. Besonders in Trockenperioden. In Städten gibt es oftmals öffentliche Grillplätze, die du nutzen kannst. Infos bekommst du bei deiner Gemeinde. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsentzug.

wefox Tipp:

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