Steueroptimierte Altersvorsorge
Gut abgesichert als Unternehmer.
Selbstständige haben es beim Thema Altersvorsorge schwer.
In Österreich gibt es das 3-Säulen-System. Selbstständig Erwerbstätigen stehen allerdings in der zweiten Säule nur wenig ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung. Deshalb ist es für sie umso wichtiger, auch selbst für ihre Pension vorzusorgen.
Was spart ein Selbstständiger?
Eine Umfrage im Jahr 2023 hat ergeben, dass ca. 62% der Selbstständigen in Österreich mindestens 5% ihres Gewinns sparen, um einen finanziellen Polster anzulegen, auf größere Ausgaben vorbereitet zu sein und natürlich auch für die persönliche Alterspension.
Problem - Gering gehaltene Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
Um ihre Steuern und Sozialabgaben zu reduzieren, nutzen Selbstständige zum Jahresende häufig die Möglichkeit, Betriebsausgaben zu generieren. Allerdings denken nur die wenigsten daran, dass diese Maßnahmen nur kurzfristig finanzielle Vorteile bringen. Denn langfristig können sie zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
- Weniger Pension:
Optimiert man seinen Gewinn, führt dies zu geringeren Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die zu zahlen sind. Dies führt zu einer geringeren Pensionsauszahlung und möglichen finanziellen Engpässen. - Unzureichende Absicherung:
Eine große Pensionslücke wirkt sich zudem auf deine Lebensqualität im Alter aus. Diese Tatsache macht deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Altersvorsorge ist.
Wie wäre es, wenn du die Steuerlast minimierst und eine adäquate Altersvorsorge aufbaust? Und dass du dabei auch noch selbst bestimmen kannst, wie du investierst?
Gemeinsam mit unserer kompetenten Partnerin HDI LEBEN können wir dir eine großartige Möglichkeit der Altersvorsorge anbieten.
Die All-in-One-Lösung für Selbstständige. Fondsgebundener Lebensversicherung und § 14 Fonds.
Wir wissen, dass das Thema Altersvorsorge ein langfristiges Projekt ist, das auch unbedingt ernst genommen werden muss, um finanzielle Lücken im Alter zu vermeiden. Unsere kompetente Partnerin HDI LEBEN bietet hier gemeinsam mit “froots” eine langfristig interessante Alternative. Mit Anlagen in § 14 Fonds kannst du als Unternehmer die steuerlichen Vorteile des Investitionsfreibetrages nutzen. Gleichzeitig startest du deine persönliche Altersvorsorge mit einer Pensionsversicherung. Nach der 4-jährigen Behaltefrist der Wertpapiere kannst du selbst entscheiden, wie es mit deinem angesparten Kapital weitergeht. Das Modell sieht vor, dass dieses in die fondsgebundene Lebensversicherung als Sonderzahlung eingebracht wird. Der Vorteil besteht darin, dass du dort in breiter gestreute Anlagemöglichkeiten investieren und steuerliche Vorteile dieser Vorsorgelösung nutzen kannst. So fällt anstatt einer 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer auf die Gewinne, nur eine 4-prozentige Versicherungssteuer an.
Wir haben hier einige Fragen für dich beantwortet, die immer wieder gerne gestellt werden:
Laut dem österreichischen Einkommensteuergesetz (EStG) steht Selbstständigen und Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewinnfreibetrag zu. Durch Investition kannst du einen Teil davon in bestimmten Fonds geltend machen. Diese Fonds bezeichnet man als § 14 Fonds, weil die Regelungen dazu im Paragraf 14 des österreichischen Einkommensteuergesetzes festgehalten sind. Investierst du in diese Fonds, hast du die Chance, Steuern zu sparen. Dein Geld kann dabei in eine breite Auswahl an Wertpapieren investiert werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Haltedauer endet nach 4 Jahren. Danach kannst du entscheiden, wie du mit deinem Fondsguthaben weiter vorgehst.
Als Freiberufler oder Unternehmer hast du laut Steuergesetz Anspruch auf eine Art “Extra-Geld”. Das kannst du mit dem 13. und 14. Gehalt vergleichen, das Angestellte bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass du im Laufe des Jahres Gewinn machst. Allen Berechtigten steht bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro ein Grundfreibetrag von 15 % des Gewinns zu. Diese maximal 4.950 Euro müssen nicht versteuert werden und es sind auch keine Investitionen für diesen Teil notwendig.
Diese Personengruppen können in Österreich den Gewinnfreibetrag geltend machen:
- Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Land- und Forstwirte
- Steuerberater, Zivilingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten oder Apotheker
- Sportler
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (> 25 % Anteil)
- Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände
Wichtig: Bitte beziehe immer auch deinen Steuerberater bei Steuerthemen ein!
- Mindesthaltedauer: Wie bereits oben erwähnt, gibt es für das investierte Geld eine Haltedauer von vier Jahren. Das bedeutet, dass du während dieser Zeit die erworbenen Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere nicht verkaufen darfst, um den Steuervorteil zu nutzen.
- Genaue Buchführung: Es ist wichtig, dass du die entsprechenden Regeln für deine Buchführung einhältst, um die Vorteile des Gewinnfreibetrages nutzen zu können.
- Pauschalierungen sind nicht erlaubt: Werden die Steuern für dein Unternehmen pauschal berechnet, hast du keinen Anspruch auf den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags in Österreich erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Diese Punkte können dir dabei helfen:
PUNKT 1: Gewinnermittlung
Als Erstes muss der Gewinn deines Unternehmens für das betreffende Steuerjahr ermittelt werden. Dies kannst du mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen.
PUNKT 2: Berechnung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag wird auf Basis deines erzielten Gewinns berechnet. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro steht ein Grundfreibetrag von 15 % des Gewinns zur Verfügung. Übersteigt dein Gewinn die 33.000 Euro, hast du die Möglichkeit, einen zusätzlichen, investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen. Dafür ist es notwendig, dass du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst.
PUNKT 3: Investiere in Wertpapiere als begünstigte Wirtschaftsgüter
Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen zu können, wird vorausgesetzt, dass du in begünstigte Wirtschaftsgüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Anlagen) oder bestimmte Wertpapiere ("§14 Fonds") investierst. Wichtig: Heb dir alle Belege und Unterlagen für diese Investitionen gut auf.
PUNKT 4: Eintragung in die Steuererklärung
In der Einkommensteuererklärung müssen sämtliche Beträge, die als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden sollen, eingetragen werden. Dies kann in unterschiedlichen Zeilen oder Anlagen der Steuererklärung passieren.
PUNKT 5: Investitionsnachweise
Deine Investitionen müssen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nachgewiesen werden. Du musst dafür alle notwendigen Belege und Unterlagen der Steuererklärung beilegen.
PUNKT 6: Achte auf die Mindesthaltedauer
Du kannst den Steuervorteil nur dann nutzen, wenn du auch wirklich die Mindesthaltedauer von vier Jahren beachtest.
Wir machen dir die Abwicklung leicht.
Mit dem All-in One Service der HDI LEBEN in Kooperation mit froots.
Mit dem froots Multi Asset §14 Fonds kannst du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen und dadurch deinen Gewinn um bis zu 41.450 EUR pro Jahr zu reduzieren - deine Steuerlast verringert sich dementsprechend.
"Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich zur finanziellen Freiheit zu verhelfen. Einen wichtigen Hebel sehen wir bei den Selbstständigen. Bisher nutzt erst ein Fünftel (!) aller Selbstständigen in Österreich §14 Fonds, um ihre Steuerlast zu reduzieren. 2 von 3 Selbstständigen haben noch nie von §14 Fonds gehört, schenken dem Staat somit potenziell jährlich einen signifikanten Teil ihres Gewinns in Form vermeidbarer Steuerzahlungen. Wir möchten das ändern! Mit dem froots Multi Asset §14 Fonds bieten wir Selbstständigen in Österreich eine attraktive Möglichkeit, ihre steuerlichen Vorteile auszunutzen - günstig, transparent & unbürokratisch."
- David Mayer-Heinisch, Gründer & Geschäftsführer von froots
(Quelle: https://www.froots.io/selbststaendige/)
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