Langfinger unterwegs.
Was in einer Haushaltsversicherung mitversichert ist.
Mit einer Haushaltsversicherung schützt du den Inhalt deiner Wohnung bzw. deines Hauses. Deshalb solltest du auch keinesfalls darauf verzichten, eine solche Versicherung abzuschließen, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Neben anderen Schäden wie Brand, Glasbruch oder Blitzschlag deckt eine Haushaltsversicherung auch Schäden von Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl ab. Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor bzw. was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert? Lies weiter und erfahre alles zum Thema Versicherungsschutz bei Einbruch.
Was bedeutet eigentlich „Einbruchdiebstahl“?
Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn der Täter in versperrte oder verschlossene Räumlichkeiten eindringt.
Im Detail heißt das, wenn er…
- Fenster, Türen oder andere Gebäudeteile eindrückt oder aufbricht.
- Hindernisse überwindet, die nicht zum Eintritt bestimmt sind.
- sich einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt.
- durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel in Räumlichkeiten eindringt.
- sich mit richtigen Schlüsseln, die er zuvor aus anderen Räumlichkeiten gestohlen hat (Einbruchdiebstahl), in die Versicherungsräumlichkeiten Zutritt verschafft.
Was ist bei Einbruch versichert?
Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen.
- Zum Beispiel beschädigte Fenster, Türen, Mauern, Behältnisse (Ersatz der Reparaturkosten).
- Gestohlene Gegenstände. Hier werden die Wiederbeschaffungskosten ersetzt. Achte auf mögliche Entschädigungsgrenzen.
- Vandalismusschäden, die im Zuge eines Einbruchs in die oder den Versicherungsräumlichkeiten entstehen.
Worauf du achten musst:
Damit du nach einem Schadenfall eine Versicherungsleistung erhältst, musst du bestimmte Voraussetzungen (Obliegenheiten) einhalten. Diese sind:
- Denk daran, dass du – wenn du deine Wohnung oder dein Haus verlässt – alle Öffnungen (Fenster, Eingangstüren, Terrassentüren) ordnungsgemäß verschlossen hast. Eine ins Schloss gefallene Tür oder ein gekipptes Fenster gelten nicht als versperrt!
- Führen eine Liste über deine Wertgegenstände. Inklusive Fotos und Rechnungen. Sie dient dir im Schadenfall als Nachweis.
- Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen sind zu versperren.
Tipps, um einen Einbruch zu vermeiden:
Oft passieren gerade im städtischen Bereich viele Wohnungseinbrüche, vor denen du dich aber unter Berücksichtigung einiger Punkte leicht schützen kannst. Denk daran, es einem Einbrecher nicht unnötig leicht zu machen.
Hier haben wir unsere Checkliste für dich:
- Dein Heim sollte immer bewohnt erscheinen.
- Du gehst nur kurz außer Haus? Denk daran, dass du auch hier alle Fenster und Türen schließt und absperrst. Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster.
- Hast du eine Alarmanlage? Dann aktiviere sie auch. Nur so kann sie dich schützen.
- Vermeide es, einen Ersatzschlüssel unter dem Blumentopf oder der Fußmatte zu verstecken. Du kannst dir sicher sein, dass potenzielle Einbrecher da als Erstes nachsehen.
- Wenn du mal über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause bist (z. B. Urlaub) solltest du trotzdem Mittel und Wege finden, dein Zuhause „bewohnt“ aussehen zu lassen. Zeitschaltuhren können da sehr hilfreich sein.
- Nachbarschaftshilfe – Bitte deine Freunde oder Nachbarn darum, täglich den Postkasten zu leeren und auch die Werbesendungen von der Tür zu entfernen. Denn all das sind Indizien, dass niemand zu Hause ist. Außerdem empfehlen wir dir, dass auch abends ab und an jemand bei dir vorbeischaut, wenn du nicht zu Hause bist. Die Blumen müssen schließlich auch gegossen werden.
- Du hast niemanden, der sich um deine Post kümmert? Dann vereinbare doch einen Nachsende- oder Unterbrechungsauftrag für Post bzw. Abos.
- Einbrecher kennen die üblichen Verstecke für Wertsachen. Sicherer ist ein Tresor, der fest an der Wand verankert ist. Weitere Möglichkeiten sind ein Geldschrank oder ein Bankschließfach.
- Erstelle eine Liste deiner Wertgegenstände. Dies ist eine Auflistung z. B. nach den Kriterien Marke/Typ, Kaufdatum und Anschaffungspreis und hilft im Schadenfall dir, der Polizei und auch deiner Versicherung.
- Denk daran, dass Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck etc. in der Haushaltsversicherung nur mit einer bestimmten Entschädigungsgrenze versichert sind und sich diese auch nach dem Aufbewahrungsort richtet. Das heißt, dass im Safe gelagerte Wertgegenstände höher versichert sind als Wertgegenstände, die du frei herumliegen hast.
- Du liebst Winterurlaube? Dann achte darauf, dass du für eine tägliche Schneeräumung sorgst, wenn du nicht zu Hause bist.
- Verstaue auch Leitern oder Kisten und lass auch dein Werkzeug nicht draußen liegen. Das könnte als Einladung verstanden werden.
- Jeder hat im Garten gerne seine Privatsphäre. Allerdings lässt es sich auf stark bepflanzten, uneinsichtigen Grundstücken auch leichter einbrechen.
- Wir empfehlen dir, auf die Urlaubspostings auf Social Media zu verzichten. Die Strandfotos kannst du auch nach deiner Rückkehr mit deinen Freunden teilen.
Zusätzliche Absicherung.
Der 24h-Notfallservice für Haus oder Wohnung.
Viele Versicherungsunternehmen bieten einen 24h-Notfallservice an. Die Leistungen können unterschiedlich sein.
Wie z. B.:
- Psychologische Hilfe nach Einbruch.
- Handwerkerleistungen nach Einbruch wie z. B. Notverglasung.
- Bewachung der versicherten Räumlichkeiten im Notfall bis zum nächsten Werktag.
- Dokumentenwiederbeschaffung infolge von Diebstahl.
Unser Tipp:
Du möchtest mehr über dieses Thema erfahren und deine Versicherungspolizze überprüfen lassen? Dann vereinbare am besten gleich einen Termin mit einem/r wefox Expert:in.
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