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Eigenheim- und Haushaltsversicherung.

Was wirklich wichtig ist.



Eine der wichtigsten Regeln als Hauseigentümer ist, eine gut abgestimmte Eigenheim- und Haushaltsversicherung abzuschließen. Machst du das nicht, kann das bitterböse enden, denn du kannst im worst-case tatsächlich dein Haus verlieren, ohne eine finanzielle Entschädigung dafür zu bekommen. Lies weiter und erfahre alle wichtigen Infos zur Absicherung deines Zuhauses.

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Definitionen Eigenheim- und Haushaltsversicherung:



Die Eigenheim- und Haushaltsversicherung ist die Versicherung für dein Haus und deinen Wohnungsinhalt. Ganz gleich, ob du ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte hast, wir empfehlen in jedem Fall, dein Haus zu versichern.

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich dabei um die Versicherung eines privat genutzten Gebäudes mit meist nicht mehr als 3 eigenen Wohneinheiten. Dieses Gebäude kann man gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz versichern.





Die Haushaltsversicherung versichert den Wohnungsinhalt und kombiniert im Unterschied zur Gebäudeversicherung immer fix folgende versicherte Gefahren: Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Glasbruch und Privathaftpflicht.

Gebäudeversicherung -> betrifft das Gebäude und befestigte Teile wie Mauerwerk, Dach etc.
Haushaltsversicherung -> betrifft den Inhalt deines Heims wie Küche, Möbel etc.
Privathaftpflichtversicherung -> erfahre in diesem Artikel mehr zu dieser Versicherungssparte.

Warum du eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung brauchst:


In der Regel sind folgende Schadensbereiche mit dieser Polizze abgedeckt:
Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden, Einbruch-Diebstahl und auch Haftpflichtschäden sind versichert.

Was das bedeutet?
Stell dir vor, deine Küche brennt. Oder jemand bricht in dein Haus ein und entwendet den Familienschmuck. Außerdem kann es auch passieren, dass das Dach deines Hauses durch einen Sturm (Achtung: Ein Sturm ist erst ein Sturm, wenn er Windgeschwindigkeiten von 60 km/h oder mehr erreicht) beschädigt wird. Ein Leitungswasserschaden kann sowohl das Gebäude als auch den Inhalt der Wohnung betreffen. Zum Einen ist das Mauerwerk kaputt, zum anderen musst du den Kleiderschrank, der vor der Mauer stand, vermutlich auch entsorgen. All diese Schäden sind durch die Eigenheim- und Haushaltsversicherung gedeckt.



Vor allem große Schäden, wenn zum Beispiel dein halbes Haus abbrennt, sind ohne Versicherung fast nicht zu bewältigen. Aber auch andere Schäden (zum Beispiel Leitungswasser oder Sturm) können dich tatsächlich in eine finanzielle Not stürzen. Ein vom Blitz getroffener Fernseher oder das zersprungene Ceranfeld sind wohl noch zu stemmen, aber wenn du wegen eines Sturmschadens ein neues Dach brauchst, dann kann das richtig teuer werden.

Hier noch ein Praxistipp für dich:

Um im Schadenfall größere Diskussionen zu vermeiden, empfehlen wir dir, eine Liste aller Gegenstände in deinem Zuhause inkl. Fotos zu führen. Mach außerdem Fotos von deinem Haus (von allen Seiten) und fotografiere auch jeden einzelnen Raum samt Inhalt. Die Bilder speicherst du ab und legst auch eine Preisliste inkl. Rechnungen dazu. So bist du im Schadenfall gut vorbereitet. Aber keine Sorge, das bedeutet nicht, dass du kein Geld bekommst, wenn du diese Liste nicht hast. Allerdings macht es die Situation um vieles leichter, denn kannst du – wenn dein Haus zur Gänze abbrennt – exakt alle Gegenstände (inkl. Preis) aufschreiben? Es ist davon auszugehen, dass du mit einer vorgefertigten Liste inkl. Dokumentation schneller und leichter alle Dinge beisammen hast. Damit dann auch alles bezahlt wird, muss auch die vereinbarte Versicherungssumme stimmen. Falls du dir unsicher bist, sprich am besten nochmal mit deinem Versicherungsexperten:in darüber.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Hier darf zuerst zwischen der Gebäude- und der Haushaltsversicherung unterschieden werden.
Die Gebäudeversicherung betrifft – wie bereits oben erwähnt – alle befestigten Teile (Mauern, Heizung, Dach etc.) deines Hauses, während die Haushaltsversicherung deine Einrichtung, Wertgegenstände & Co. abdeckt. 

Grundsätzlich wird von deiner Versicherung eine Höchsthaftungssumme berechnet, die auf den Maßen deines Hauses basiert. Die Versicherungssumme der Haushaltsversicherung wird anhand der Wohnnutzfläche berechnet. Diese Werte müssen allerdings nicht immer stimmen. Wenn dein Rohbau samt Innenausbau 400.000 € gekostet hat und bei der berechneten Gebäudeversicherung kommen 350.000 € raus, dann ist das definitiv zu wenig. Da ist es sehr wichtig, dass du immer genau weißt, was wie viel gekostet hat, um nicht unterversichert zu sein.

Tipp:

Beachte bitte, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Vorsorgeversicherungssumme (z.B. für Umbauten, Neuanschaffungen, etc.) inkludiert ist.

Ähnlich ist es bei der Haushaltsversicherung:

Die Berechnungsbasis ist die Wohnnutzfläche. Man kann hier auch noch zwischen einfacher, normaler und luxuriöser Einrichtungsart wählen. Auch hier gilt wieder: Wenn du weißt, dass dein Wohnungsinhalt mehr wert ist, als die Berechnung ergibt, sag das deinen Versicherungsexpert:innen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. 

Und falls du dich gerade fragst, was „grobe Fahrlässigkeit“ bedeutet, dann kommt hier für dich die Erklärung:
Das bedeutet, wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursacht hast, dass die Versicherung trotzdem bis zu 100 % der Versicherungssumme bezahlt. Wenn du diese Deckung nicht hast oder nur 50 % versichert hast, dann zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit entweder gar nicht oder eben nur 50 %.

Was fällt jetzt alles unter grobe Fahrlässigkeit?



Am Ende des Tages entscheidet ein Richter, was unter grobe Fahrlässigkeit fällt. Allerdings kann man anhand einiger OGH-Urteile erahnen, um was es geht. Wenn du zum Beispiel eine Kerze unbeaufsichtigt in einem Raum brennen lässt und diese Kerze dann einen Brand verursacht, kannst du davon ausgehen, dass dies unter grobe Fahrlässigkeit fällt. Oder wenn du die heiße Pfanne mit Öl auf dem Herd vergisst und dann deine Küche abbrennt, fällt auch dies unter grobe Fahrlässigkeit.


Bedenke aber, dass die Fahrlässigkeitsdeckung kein Freifahrtschein ist. Wenn du eine Obliegenheit der Versicherung verletzt, dann hilft dir auch die 100 % grobe Fahrlässigkeitsdeckung nichts. Die Versicherung wird trotzdem nicht bezahlen.

Unter Obliegenheitsverletzung fällt zum Beispiel, wenn du drei Wochen Urlaub in Griechenland machst und deine Fenster offenlässt. Hier könntest du gleich eine Annonce in der Zeitung schalten, mit der du zum Einbrechen einlädst. Ebenfalls als Obliegenheitsverletzung gilt, wenn du den Haupthahn für dein Leitungswasser nicht abdrehst, wenn du in den Urlaub fährst. In diesen Fällen muss die Versicherung nicht leisten, wenn ein Schaden entsteht.

Auf welche Dinge solltest du noch achten?

Smarthome, Swimmingpool und Garten.
Es gibt noch eine Vielzahl von Themen, die bei einer Eigenheimversicherung zu beachten sind. Sprich am besten mit deinem/r wefox Expert:in darüber. Er/Sie wird dich beraten und die beste Möglichkeit für dich finden.

Auch noch wichtig!
Du hast vor, ein Haus zu kaufen? Dann achte bitte darauf, dass mit dem Kauf des Hauses auch die dafür vorhandene Eigenheimversicherung auf dich übergeht. Du hast dann einen Monat Zeit, zu kündigen. Als Stichtag für die 1-Monats-Frist gilt der Zeitpunkt der Zustellung des Grundbuchbescheids.

Unser Fazit:

Schau, dass die großen und entscheidenden Risiken optimal abgedeckt sind und vermeide eine Unterversicherung. Auch für die kleinen Fälle sollte ein möglichst großes Leistungsspektrum vorhanden sein. Unsere wefox Expert:innen freuen sich schon darauf, dich beraten und dir eine maßgeschneiderte Lösung anbieten zu dürfen.


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