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Händlerkasko.

Sie bietet Kfz-Händlern die Möglichkeit, ihren gesamten Fahrzeugbestand zu einer festgelegten Höchsthaftungssumme zu versichern.

Die Händlerkaskoversicherung ist eine spezielle Form der Kfz-Kaskoversicherung. Sie bietet Kfz-Händlern die Möglichkeit, ihren gesamten Fahrzeugbestand zu einer festgelegten Höchsthaftungssumme (z. B. bis max. 15.000 Euro pro Tag) zu versichern.

Die Händlerkasko ist gegenüber einer Einzelversicherung der Kfz wesentlich günstiger, zumal im Rahmen der Händlerkasko auch Probefahrkennzeichen mitversichert sind.


Folgende Varianten können im Rahmen einer Kaskoversicherung mitversichert werden:


Teilkasko:
  • Parkschaden: wahlweise

  • Vandalismus: wahlweise

  • Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern: ja

  • Schäden durch Tiere, Tierbiss: ja

  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch: ja

  • Brand, Explosion, Schmorschäden: ja

  • Naturgewalten (Hagel, Sturm, Dachlawinen, Hochwasser etc.): ja


Vollkasko:
  • Unfall: ja

  • Parkschaden: ja

  • Vandalismus: ja

  • Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern: ja

  • Schäden durch Tiere, Tierbiss: ja

  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch: ja

  • Brand, Explosion, Schmorschäden: ja

  • Naturgewalten (Hagel, Sturm, Dachlawinen, Hochwasser etc.): ja




Kaskoversicherung für Kfz-Händler

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