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Wenn´s stürmt und schneit ...

Eine Sturmversicherung bietet Versicherungsschutz gegen:

  • Sturm (Windgeschwindigkeiten ab 60 km/h)

  • Hagel & Schneedruck

  • Felssturz/Steinschlag

  • Erdrutsch (Muren sind nicht versichert)

Sturmversicherung.

Elementarschäden.


Auch wenn Schäden nicht durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms verursacht werden, etwa wenn Gebäudeteile, Bäume, Maste oder ähnliche Gegenstände gegen versicherte Sachen geworfen werden, ist dies durch die Sturmversicherung gedeckt.

Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden sowie Schäden, die durch Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten.

Verglasungen und Kunststoffverglasungen, Lichtkuppeln sowie Außenanlagen jeglicher Art wie Firmenschilder, Außenbeleuchtung, Antennenanlagen, Markisen und Solaranlagen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Übrigens: Diese Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert, daher ist bei der Risikoanalyse besonders darauf zu achten, ob Sachen vorhanden sind, die standardgemäß ausgeschlossen sind und vertraglich ausdrücklich eingeschlossen werden müssen.


Tipp!

Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Lawinen können inzwischen bei den meisten Versicherungsgesellschaften gedeckt werden, die Entschädigungsgrenzen in der Grunddeckung sind jedoch meist sehr niedrig. Wir empfehlen eine Erhöhung der Deckung in gefährdeten Gebieten.


Sturmversicherung

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