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Schutz für deine Zähne.
Finde hier die perfekte Absicherung für dein schönes Lächeln.
Zahngesundheit ist oftmals eine teure Angelegenheit. Vor allem wenn es um Zahnersatz geht, kann der Griff in dein Börserl ganz schön tief sein. Nun gibt es die Möglichkeit eine Zahnersatzversicherung abzuschließen, allerdings ohne teuren Haupttarif. Weitere Vorteile sind, dass du keine Gesundheitsfragen beantworten muss. Du kannst wählen, dass die Deckung gleich ab dem nächsten Tag gilt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und auch bei Unfällen werden die Behandlungskosten übernommen. Außerdem bietet dir diese Versicherung ein top Preis-Leistungsverhältnis, da die höchste prozentuelle Kostenübernahme bei 90% liegt.
Alle Vorteile auf einen Blick.
Stand-alone-Produkt: Die Zahnersatzversicherung kannst du nun auch als Einzelversicherung abschließen
Schneller & einfacher Abschluss
Bei Vertragsabschluss sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten
Die Deckung gilt schon ab dem nächsten Tag (wählbar)
Top Preis-/Leistungsverhältnis: Kostengünstige Prämie durch den Fokus auf Zahnersatz; Höchste prozentuelle Kostenübernahme: Bis zu 90 % Kostenersatz
Du hast einen besonderer Schutz bei Unfall: da bekommst du die maximale Leistung bereits ab dem Versicherungsbeginn
Weltweiter Versicherungsschutz
Was versichert werden kann.
Zahnersatzmaßnahmen zu bei Versicherungsbeginn vorhandenen Zähnen
Reparaturen und Zahnersatzmaßnahmen zu dauerhaftem Zahnersatz, der bei Versicherungsbeginn voll funktionsfähig war oder danach angepasst/fixiert/implantiert wurde
Tipp:
Als Zahnersatz gelten Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz und Implantate.
Zusätzliche Leistungen.
Eingliederung von Provisorien, Aufbissbehelfen und Zahnschienen
vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
Lokale Anästhesien
Tipp:
Alle Zahnersatzmaßnahmen müssen aufgrund einer ärztlicher Verordnung medizinisch notwendig sein und während der Vertragslaufzeit erstmals ärztlich angeraten und durchgeführt werden.
Ab wann Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz besteht immer ab Versicherungsbeginn!
Wichtig:
Der Zahn muss zu Versicherungsbeginn vorhanden sein
Ein vorhandener dauerhafter Zahnersatz muss zu Versicherungsbeginn voll funktionsfähig sein
Die erstmalige ärztliche Anratung darf ab Versicherungsbeginn sein
Die Behandlung darf ab Versicherungsbeginn erforderlich sein und erfolgen
Unfälle sind erst ab Versicherungsbeginn versichert
Hier zwei Leistungsbeispiele.
Beispiel 1
Vorleistung der Sozialversicherung:
Eine Kundin, welche bei der KFA versichert ist, geht zum Zahnarzt und erhält eine medizinisch notwendige Krone. Die Kosten hierfür betragen 1.200 Euro.
Die KFA leistet in diesem Fall 69,77 Euro.
Die ERGO Zahnersatzversicherung besteht seit 5 Jahren.
ERGO bezahlt in diesem Fall:
90 % von 1.200 Euro = 1.080 Euro
Die Kassa bezahlt 69,77 Euro.
1.080 Euro – 69,77 Euro = 1.010,23 Euro
ERGO zahlt der Kundin 1.010,23 Euro aus. Die Kundin muss in diesem Fall 120 Euro (10 %) selbst bezahlen. Der Eigenanteil ist unabhängig von einer etwaigen Vorleistung durch die Sozialversicherung.
Beispiel 2
Eingereichter Rechnungsbetrag übersteigt Staffel:
Ein Kunde, welcher bei der ÖGK versichert ist, geht zum Zahnarzt und erhält eine medizinisch notwendiges Implantat. Die Kosten hierfür betragen 2.000 Euro.
Die ÖGK leistet in diesem Fall nicht.
Die ERGO Zahnersatzversicherung besteht seit 2 Jahren.
ERGO bezahlt in diesem Fall:
90 % von 2.000 Euro = 1.800 Euro
Die Kassa bezahlt 0 Euro.
ERGO leistet im dritten Versicherungsjahr max. 1.500 Euro
ERGO bezahlt dem Kunden 1.500 Euro aus. Der Kunde muss in diesem Fall 500 Euro selbst bezahlen. Unabhängig von etwaigen Vorleistungen durch die Sozialversicherung bleibt der Eigenanteil des Kunden gleich hoch.














